Willkommen bei Silvia Paler. Der von Ihnen genutzte Browser ist veraltet und möglicherweise unsicher. Laden Sie sich hier einen aktuellen Browser, um die Seite korrekt anzuzeigen: browsehappy.com.

Silvia Paler

Info

Die Kanzlei wurde im Jahre 2011 gegründet.

Jahr für Jahr wurde die Tätigkeit und das Team erweitert, vor drei Jahren wurde eine Zweigstelle in Naturns eröffnet, wo wir unsere Büroräumlichkeiten mit der Wirtschafts – und Steuerberaterkanzlei Palladino – Santer und Partner teilen, um eine noch unkompliziertere, ausgewogenere und umfassendere Beratung unserer Kunden zu ermöglichen.


Die Kanzlei hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Zivilrechtes. Die Fachgebiete erstrecken sich insbesondere vom Wirtschafts – und Handelsrecht, zum Immobilien – und Bankenrecht, Steuerrecht, sowie Familien – und Erbrecht.

Beratend stehen wir unseren Klienten nicht nur in Fragen der außergerichtlichen Beratung, Mediation und Schlichtung, sondern auch bei der Führung von Gerichtsverfahren aller Instanzen zur Seite. Wir beraten Sie in deutsch, italienisch und englisch.

Das wichtigste Ziel der Kanzlei ist eine zielorientierte, wirtschaftlich angemessene und persönlich orientierte Beratung, das höchste Bestreben die rundum Zufriedenheit des Kunden.

Die überschaubare Größe der Kanzlei ermöglicht in allen Rechtsfragen einen zeitnahen, persönlichen Austausch, welcher, vor allem in einem digitalen Zeitalter, zu unserem Hauptaugenmerk in der Betreuung unserer Klienten geworden ist.

+

Rechtsgebiete

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist eine Kategorie des Privatrechtes, welches Geschäftsbeziehungen im Bereich der Produktion und des Austausches von Kapital und Vermögen regelt; insbesondere Vertragsverhältnisse zwischen Vertretern der Wirtschaft untereinander und denselben mit deren Privatkunden, Gesellschaftsakten und Gesellschaftsverträge.

Handelsrecht:

  • Unternehmerwerkverträge und Werkverträge, Schadenersatzansprüche, Gewährleistungspflichten
  • Vertriebsverträge, Exklusiv- und Vorzugsklausel, daraus erwachsende gegenseitige Rechtsansprüche
  • Agenturverträge, Exklusivklausel, Vertretungsbefugnis, Entschädigungen, Vermittlerprovisionen
  • Forderungseintreibungen: außergerichtliche und gerichtliche Eintreibung von Forderungen im Interesse von Unternehmen, Einzelbetrieben oder Privatpersonen

Gesellschaftsrecht:

  • Gesellschaftsgründungsverträge: Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Haftung der Gesellschafter und der Aufsichtsorgane
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Austritt eines Gesellschafters
  • Auflösungen, Zusammenführungen und Spaltungen
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft

Immobilienrecht:

  • Kauf- und Schenkungsverträge, Leasingverträge, Rent to Buy Verträge, Anfechtungsklagen, Beratung in Schadenersatzfragen, Vertragsauflösungen
  • Kaufvorverträge: Erfüllungsklagen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen
  • Miet- und Pachtverträge für private und gewerbliche Liegenschaften
  • Schadenersatzansprüche, Entschädigungszahlungen, gerichtliche Kündigungs- und Räumungsklagen
  • Steuerrechtliche Beratung bei Immobilienoperationen jeglicher Natur
  • Besitzstörungsklagen Eigentumsfreiheitsklagen, Grenzbereinigungsverfahren

Bankenrecht:

  • Konkursverfahren
  • Gerichtliche Ausgleichsverfahren
  • Schuldrückführungen, Amortisierungen und Tilgungspläne
  • Wucherzins, Zinseszins
  • Pfandrechte
  • Forderungsabtretungen

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Bereich des öffentlichen Rechts, welches die Steuerabgaben und deren Eintreibung zum Gegenstand hat und somit alle Beziehungen regelt, die zwischen der öffentlichen Verwaltung einerseits und dem Steuerzahler andererseits bestehen, insbesondere die Leistung der verschiedenen Abgaben, von deren Entstehen bis zur konkreten Durchführung.

  • Außergerichtliche Beratung bei steuerrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Immobilienverträgen
  • Vertretung vor den Steuerkommissionen erster und zweiter Instanz

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Übertragung eines Vermögens von Todes wegen und hat somit alle sich daraus ergebenden Beziehungen zwischen den Erben einerseits und den Erben und der öffentlichen Verwaltung andererseits zum Gegenstand.

  • Gesetzliche und testamentarische Erbfolge
  • Durchführung von Erbschaften: Erbschaftsmeldungen, Erbscheine, Testamente, Testamentsveröffentlichungen, Erbvereinbarungen
  • Anfechtungsklagen
  • Trust und Betriebsübergaben: Gründung von Trusts, Beratung in der Absicherung des Privatvermögens
  • Höferecht: Hofübernahmeverfahren, Beratung in der Übertragung eines geschlossenen Hofes an die Erben
+

Mediation

Aufgrund des G.v.D. 28/2010 ist die Mediation seit dem 6. März 2010 in verschiedenen Bereichen des Zivil- und Gesellschaftsrechtes verpflichtend vorgesehen und gilt als Voraussetzung für die Einleitung eines eventuellen Gerichtsverfahrens. Sie muss vor einer vom Ministerium anerkannten Mediationsstelle durchgeführt werden, bringt verschiedene steuerliche Begünstigungen mit sich und das Protokoll, welches am Ende einer erfolgreichen Mediation verfasst wird, dient unter verschiedenen Voraussetzungen als Titel für die Durchsetzung der darin vorgesehenen Rechtsansprüche der Parteien.

Verpflichtend ist die Mediation derzeit in folgenden Bereichen:

  • Kondominium
  • Realrechte
  • Teilungen
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Miet- und Leihverträge
  • Betriebspacht
  • Schadenersatz bei Verkehrsunfällen
  • Arzthaftung
  • Schadenersatz bei Verleumdung durch die Presse
  • Versicherungs- und Bankenverträgen

In allen anderen Bereichen ist die Mediation freiwillig.

Aufgrund einer fachspezifischen Ausbildung im Bereich der Mediation bin ich selbst auch als anerkannte Mediatorin tätig und bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen eingetragen. Außerdem betreue ich meine Mandanten bei den Mediationsverfahren, um auch in dieser Phase eine optimale Vertretung derer Interessen und Anliegen zu gewährleisten.

+

Profil

Am 27.08.1976 in Meran geboren

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trient, Diplomarbeit im europäischen Steuerrecht

Rechtsanwältin seit 2004 – zugelassen am Kassationsgerichtshof in Rom

Sprachen: deutsch – italienisch – englisch – französisch

Nach langjähriger Berufserfahrung in den Anwaltskanzleien Pobitzer in Bozen und Kiem-Ganner-Dilitz in Algund, habe ich im Jahr 2011 im Zentrum von Meran meine eigene Kanzlei eröffnet.

Die mehrjährige, selbständige, zusätzlich ausgeübte Tätigkeit in der Notariatskanzlei Consalvo in Meran, in der ich mich vorwiegend um Immobilien – und Steuerfragen gekümmert habe, hat meinen beruflichen Horizont erweitert und gibt mir die Möglichkeit, meine Kunden auch in diesen Fachgebieten kompetent und zielorientiert zu beraten.

Zahlreiche spezifische Weiterbildungen, vor allem im Bereich des Bankenrechts, des Erb – und Familienrechtes und des Vermögensrechtes, sowie letztendlich die Tätigkeit in verschiedenen Verwaltungs – und Aufsichtsräten, insbesondere im Überwachungsrat der „Alperia AG“, im Verwaltungsrat der „Raiffeisenkasse Meran“ und im Aufsichtsrat des „Kurhaus – und Stadttheatervereins Meran“ in der Funktion als stellvertretende Präsidentin, haben meine Fachkompetenz noch mehr erweitert und gefestigt.

>> Curriculum zum Herunterladen